Elternvereinbarungen

Die schriftliche Vereinbarung der Eltern bezüglich der Betreuung ihrer Kinder hat im Vergleich zur mündlichen Vereinbarung den Vorteil der höheren Verbindlichkeit, sowie des ggf. in Frage kommenden Nachweises.

Nachfolgendes Muster kann sich jeder aus dieser Seite kopieren. Es ist zu beachten, dass es sich hier um ein Muster im Sinne einer „Vorlage“ handelt. Es können somit Änderungen, Ergänzungen und Streichungen individuell vorgenommen werden.

 

Vereinbarung über die Betreuung unserer Kinder

Name, … geb. am . . , Geburtsort
Name, … geb. am . . , Geburtsort

zwischen den Eltern

Vater:      
________________________________________ ___ . ___ . ______ ________________________________________ ________________________________________
Vorname Nachname geb. Straße, PLZ Ort

und

Mutter:      
________________________________________ ___ . ___ . ______ ________________________________________ ________________________________________
Vorname Nachname geb. Straße, PLZ Ort

 

1. Den Kindern steht ab der örtlich vollzogenen Trennung der Eltern ein Zuhause bei dem Vater und ein Zuhause bei der Mutter zu. Die beiden Zuhause sind unabdingbar ethisch, rechtlich und steuerlich gleich. Der Lebensmittelpunkt sind die Kinder und wandert mit ihnen.

2. Die Kinder haben das Recht auf eine positive und lebendige Beziehung zu beiden Eltern, wobei kein Elternteil den anderen in den Augen der Kinder abwerten oder erniedrigen darf.

3. Dies gilt auch für die Großeltern und neue Partner. Es ist die Aufgabe von Vater und Mutter, abwertende Äußerungen über den jeweils anderen Elternteil im Beisein der Kinder zu unterbinden.

4. Die Kinder haben das Recht, beide Elternteile zu kennen und von deren Liebe und Obhut sowie deren regelmäßiger und wechselseitiger Betreuung und Erziehung zu profitieren.

5. Die Kinder haben das Recht, als Kinder mit eigenen Interessen behandelt zu werden und nicht als ein Pfand, ein Besitz oder als Eigentum eines oder beider Elternteile.

6. Ziel der Eltern ist es, die Eltern-Kind-Beziehung konfliktfrei zu gestalten. Die Eltern gehen die gegenseitige Verpflichtung ein, sich über die Belange der Kinder konfliktfrei auszutauschen.

7. Die Kommunikation über die Kinder, besonders über schulische und ärztliche Termine, erfolgt zeitnah, jeweils spätestens nach dem Wechsel der Betreuung, telefonisch oder in persönlichen Gesprächen, wenn erforderlich, an einem neutralen Ort. Gleichzeitig geben sich die Eltern gegenseitig die Möglichkeit, an „gemeinsamen“ Terminen teilzunehmen (z.B. Elternabenden).

8. Die Eltern einigen sich auf folgende Betreuungsregelung:

a. Wochentage
i. Beim Wechselmodell (50:50) z.B. wöchentlicher Wechsel
ii. Bei anderem Modell: …

b. Wochenenden
i. Im Wechsel (z.B. Gerades Kalenderwochenende bei Vater, ungerades Kalenderwochenende bei Mutter)
ii. In Jahren mit einer 53. Kalenderwoche wird nachfolgende Zusatzvereinbarung getroffen…

c. Ferien
i. Die Schulferien werden hälftig geteilt (z.B. jeweils immer 1. oder immer 2. Ferienhälfte bei Mutter, bzw. Vater)
Alternativ: in geraden Kalenderjahren - immer 1. Ferienhälfte bei Mutter, bzw. Vater und in ungeraden Kalenderjahren - immer 2. Ferienhälfte bei Mutter, bzw. Vater
ii. die beweglichen Ferientage (sog. Brückentage) werden wie folgt geregelt…

d. Feiertage
i. in geraden Kalenderjahren Ostern - z.B. immer bei Mutter und Pfingsten bei Vater
ii. in ungeraden Kalenderjahren Ostern z.B. immer bei Vater und Pfingsten bei Mutter
iii. Weihnachten: in geraden Kalenderjahren, den 24.12. bei Vater, den 25. und 26.12. sowie Sylvester (31.12. und 01.01.) bei Mutter. in ungeraden Kalenderjahren, den 24.12. bei der Mutter, den 25. und 26.12. sowie Sylvester (31.12. und 01.01.) bei Vater
iv. Weitere Feiertage (z.B. 1. Mai, Muttertag, Christi Himmelfahrt, Tag der deutschen Einheit, ...) werden wie folgt geregelt …

e. Dem Kind/ den Kindern sind beim jedem Wechsel (Übergabe an das andere Elternteil) jeweils Krankenversichertenkarte und Personalausweis mitzugeben.

f. Geburtstage
i. den Geburtstag eines Elternteils verbringen die Kinder beim entsprechenden Elternteil.
ii. in geraden Kalenderjahren verbringen die Kinder ihre Geburtstage beim Vater und in ungeraden Kalenderjahren verbringen die Kinder ihre Geburtstage bei der Mutter
iii. für die Geburtstage der Großeltern wird folgende Regelung getroffen …

g. Familienfeiern und sonstige regelbedürftige Tage …

Überschneidungen werden wie folgt geregelt …
Für den Fall, dass ein Termin nachweisbar und überprüfbar aus wichtigen, in der Person des Kindes liegenden Gründen nicht eingehalten werden kann, erfolgt eine umgehende Information darüber an das andere Elternteil. Im Krankheitsfall des Kindes ist eine ärztliche Bescheinigung über die Bettlägerigkeit dem jeweils anderen Elternteil vorzulegen. Zeitnah wird dem „betroffenen“ Elternteil ein Tauschtermin zur unmittelbaren „Nachholung“ angeboten. Ein ersatzloser Ausfall der geregelten Betreuung wird ausgeschlossen.
Eingriffe in die Lebensgestaltung der Kinder in Bezug auf Spielkameraden, Spiel- und Sportgruppen sowie Kindergarten und Schule sind nur im gegenseitigen Einvernehmen der Eltern zulässig. Kinderbezogene Entscheidungen über deren Alltag werden von dem Elternteil getroffen, bei dem sich die Kinder zur Betreuung und Erziehung aufhalten.

9. Eltern und ggf. deren Partner/innen u.a. vermeiden alles, um Kinder auszufragen oder auszuspionieren. Kinder werden auch nicht als „Postbote“ benutzt.

10. Die Eltern einigen sich, in strittigen Fragen das Angebot geeigneter Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Als Schiedsstelle einigen sich die Eltern auf: …

11. Das Holen und Bringen der Kinder teilen sich die Eltern. Die Übergabe des Verantwortungsbereiches ist z.B. die Schule oder der Kindergarten, sonst der Wohnsitz des jeweils anderen Elternteils. Das bringende Elternteil ist derjenige, bei dem sich die Kinder zuletzt aufgehalten haben.

Der Beratungsweg hat Vorrang vor dem juristischen Weg.

 

____________________ , den ___ . ___ . 200_ ______________________________________________ ______________________________________________
Ort Datum Unterschrift Unterschrift

 

 

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